Ab Januar 2025 gelten höhere Grenzen für die Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zusatzbeiträge sind drastisch erhöht worden. So ergeben sich zum Teil Beiträge, die um mehr als 15 % höher liegen, als noch im Jahre 2024. Da die Verfassungsgemäßheit der Krankenhausreform ebenso wie die Frage der Finanzierung zum sogenannten Bürgergeld infrage stehen, dürfte sich Widerspruch lohnen. Die Bescheide werden teilweise nur noch online zur Verfügung gestellt. Da die Frist einen Monat beträgt, ist Eile geboten.