URTEIL DES SOZIALGERICHTS BERLIN S 73 KR 15/11 Bei diesem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die beteiligte Krankenkasse einen Zusatzbeitrag (hier in Höhe von 8,00 Euro monatlich) erheben durfte. Der Kläger wandte sich gegen die Erhebung. Zusatzbeitrag einer Krankenkasse rechtswidrig: Die Klage hat Erfolg gehabt. Grund der Entscheidung sind formelle Erwägungen. Die Krankenkasse musste für den Fall der Erhebung der Beiträge auf das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinweisen, das bedeutet insbesondere auch optisch so, dass es selbst einem Laien sofort auffällt. Dies war hier nicht der Fall.Ob im Übrigen die Geltendmachung der Beiträge rechtmäßig ist, ist recht kurz diskutiert worden. Im Urteil heißt es dazu u.a. wie folgt: (…)
„Die Erhebung des Zusatzbeitrages kann sich auf die Satzungsänderung der Beklagten stützen. Diese ist unzweifelhaft rechtmäßig, soweit sie die Ausgestaltung der Rechtsfolge angeht. Eine vertiefte Prüfung der Voraussetzungen der Entscheidung der Selbstverwaltungsgremien der Beklagten hält die Kammer für entbehrlich. Weder sind insofern formelle Fehler bislang erkennbar. Noch bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die Beklagte keinen ausreichenden Finanzbedarf für die Erhebung des Zusatzbeitrags hatte.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse rechtswidrig? – Das Fazit:
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