Rentenzahlungen nach dem Tod des Rentners

Was passiert, wenn die Rente weiter gezahlt wird und das Geld von Dritten abgehoben wird, obwohl der Rentner nicht mehr am Leben ist? In vielen Fällen wurde die Rente über einen längeren Zeitraum gezahlt und verbraucht, teilweise auch aufgerechnet gegen negativen Salden auf Bankkonten. Die Rentenversicherung wollte ihr Geld von den Banken wieder haben.

 

Das BSG Urteil: Rentenzahlungen nach dem Tod des Rentners 

Das BSG hat entschieden, dass in diesen Fällen die Bank nicht zur Erstattung verpflichtet sei. Die Rechtsprechung greift auf Sparbücher und Girokonten über. Eine Abhebung sei ein bankübliches Geschäft, dass der Rentenversicherungsträger gegen sich gelten lassen müsse.

Der Rentenversicherungsträger wird sich nun gegen den Abhebenden wenden müssen, was deutlich risikobehafteter ist.

Az.: B 13/4 R 91/06 u.a.

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