Besteuerung der Altersrenten: Ist sie verfassungsgemäß?

Der Bundesfinanzhof (Az. X R 15/07 Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG vom 23. April 2007 3 K 148/05 (EFG 2007, 1077)) hat in einem wenig beachteten Urteil wie folgt entschieden:

ENTSCHEIDUNG DES BUNDESFINANZHOFS

1. Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten.

2. Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird.

In dem hier vorliegenden Fall handelte es sich um einen Selbstständigen, der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt hatte und seit 2001 eine gesetzliche Rente bezog. Die Altersrenten müssen seit 2005 – nachgelagert – besteuert werden.

Gegen den Steuerbescheid legte er Einspruch und danach Klage ein. Er argumentierte, dass er die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt habe. Diese könnten folglich nicht erneut besteuert werden. Ferner handele es sich um eine Ungleichbehandlung gegenüber normalen Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für den Arbeitnehmer steuerfrei trage.

Bedenken hatte der BFH hiergegen nicht, räumte aber zugleich ein, nicht geprüft zu haben, ob die Doppelbesteuerung durch die steuerlichen Regelungen vollständig vermieden werde.

In vorliegendem Fall wurde aufgrund umfangreicher Berechnungen festgestellt, dass der Kläger durch die neue Rechtslage nicht nachteilig betroffen wurde. Der Fall weicht daher von der Regel ab.

Dieses Urteil ist vom Ergebnis her nur insoweit in Ordnung, als das Verbot der Doppelbesteuerung als tragender Grundsatz hervorgehoben wird. Hier hätte man sich etwas mehr Mut gewünscht. Das Urteil ist politisch verständlich, rechtsdogmatisch aber nicht.

Vor allen Dingen dürfte vielen Betroffenen nach Jahrzehnten der Nachweis schwer fallen (wer hebt Steuerunterlagen schon 30 Jahre auf?), dass sie durch die Neuregelungen nachteilig betroffen werden. Man kann also nur den Rat geben, solche Unterlagen nicht zu entsorgen sondern unbedingt aufzuheben.

Vorheriger Beitrag
Ansprüche von EU Ausländern auf Deutsche Sozialleistungen

Ähnliche Beiträge