Beiträge Krankenkasse für Selbstständige

(Bildquelle: Pixabay.com)

Seit 1. Januar 2018 berechnen die Krankenkassen die Beiträge bei Selbstständigen vorläufig.

Das hat u.a. die unangenehme Folge, dass bei niedrigem Einkommen im Vorjahr die Beiträge nachträglich für das Folgejahr erhöht werden können. Bescheide ergehen demnach nur noch vorläufig.

Maßgeblich ist immer die Vorlage der Einkommensteuerbescheide.

 

Problem bezüglich der Krankenkasse für Selbstständige

Die Krankenkassen verweisen hier auf die angeblich positive Seite der Medaille. Danach können bei Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze für vergangene Jahre und zwar drei Jahre rückwirkend die Beiträge reduziert werden. Dies ist aber erfahrungsgemäß eher eine Ausnahme.

Regel hingegen ist/war, dass bislang besonders auch Berufsanfänger ihre Belastung mit Beiträgen etwas reduzieren konnten.

Es ist ratsam, dass diese Praxis der Krankenkassen gerichtlich geprüft wird. Allerdings ist leider zunehmend festzustellen, dass die Gerichte eher zaghaft sind, solche Rechtseingriffe zu unterbinden.

 

Krankenkassenbeiträge für Selbstständige

Die Zusatzbeiträge sind um 0,1 % gesenkt worden. Das entspricht einer sagenhaften Maximalentlastung von ca. 4 (!) Euro pro Monat. Gleichzeitig wurden aber die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht und zwar auf 4425 €. Diese lag vorher bei 4350 €. Das entspricht einer Steigerung von 1,7 %. Es ist daher nicht richtig, wenn die Krankenkassen behaupten, dass die Beiträge sinken.

Unter u.a. https://www.krankenkassen.de finden sich die aktuellen Rechenwerte.

Siehe auch Expertise

 

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