Abschaffung des Krankengeldes für Selbstständige

Die Gesundheitsreform regelt mehr als in der täglichen Diskussion bekannt ist:

Selbstständige verlieren den Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind, so steht es auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (…) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (…).“

Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wer heute als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz miteinbeziehen – er bezahlte dann den normalen Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt, je nach Wahl des Versicherten.

Diese Regelung endet zum 1.1.2009 – wer zurzeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, verliert ihn daher.

 

Mehr zum Krankengeld für Selbstständige 

Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit einheitliche ermäßigte Beitragssatz. Sie können einen Krankengeldanspruch über einen zusätzlichen Wahltarif abdecken; diese Tarife müssen gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 anbieten.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen also möglichst schnell handeln, wenn sie ab Januar 2009 weiterhin einen Anspruch auf Krankentagegeld haben wollen.

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