Rentenausgleich bei Scheidung

(Bildquelle: Pixabay.com)

Auskünfte zum Versorgungsausgleich kritisch prüfen

Die VBL ,Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, verwendet sogenannte Barwertfaktoren bei Auskünften im Versorgungsausgleich.

Barwert bezeichnet vereinfach gesagt den kapitalisierten Wert einer Rente

Der Versorgungsausgleich dient der Aufteilung von Rentenansprüchen bei Scheidung einer Ehe.

Unterschiede im Rentenausgleich bei Scheidung

Wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen sind die Kapitalwerte von Renten bei Frauen eigentlich höher. Wegen der höheren Lebenserwartung müssen höhere Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Die Sterbetabellen nehmen darauf Rücksicht. Die Renteauskünfte hängen hiervon ab.

Die Berücksichtigung des Geschlechts ist aber mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar (Art. 3 GG). So sieht es jedenfalls der Bundesgerichtshof, BGH.

Dieser hat in den Entscheidungen XII ZB 663/13, XII ZB 697/13 und XII ZB 582/16 mitgeteilt, Auskünfte nach  dem 31.12.2012 seien nicht mehr verwertbar.

Daher ist beim Versorgungsausgleich in nicht wenigen Fällen das Verfahren auszusetzen.

Darüber hinaus ist das Thema Stargutschriften auch noch nicht „durch“.

Hier hat der BGH entschieden, dass rentenferne Versicherte nach wie vor ungleich behandelt werden. Dies betrifft die Verfahren IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15

 

 

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