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Themen und Rechtsgebiete

Sozialrecht

Sie haben eine Rente oder Rehamaßnahme beantragt und eine Ablehnung erhalten? Die Krankenkasse, das JobCenter oder die Arbeitsagentur zwingen Sie einen Rentenantrag zu stellen? Sie haben Zweifel an der Berechtigung der Höhe Ihrer Rente? Sie wollen Ihren Rentenbescheid geprüft bekommen oder eine sogenannte Kontenklärung durchführen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Der Status als Schwerbehinderte/r bringt vielfältige Vorteile mit sich. Sie erhalten regelmäßig einen höheren Urlaubsanspruch, Freibeträge im Rahmen der steuerlichen Veranlagung, genießen einen höheren Kündigungsschutz etc.

Wenn Sie sogenannte Merkzeichen zum Nachteilsausgleich beantragen, ergeben sich Vorteile wie Befreiung von oder Reduzierung der Gebührenpflicht zu Rundfunk/Fernsehen, Parkerleichterungen, vergünstigte Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr.

Bei Ablehnung lohnt sich der rechtzeitige Widerspruch. Auch Gleichstellungsanträge sind nicht selten erfolgreich.

Im Bereich der Pflege erhalten Sie seit Januar 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. Der medizinische Dienst prüft und entscheidet über die Stufe. Es gibt nunmehr fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist der Grad der Selbstständigkeit. Erkrankungen im neurologischen und psychosomatischen, psychiatrischen, Fachbereich (Stichwort: Demenz) werden stärker berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Reformen angekündigt.

Bei den Leistungserbringern, den Pflegediensten im weiteren Sinne, stehen die Probleme der verspäteten Bescheidung häufig im Mittelpunkt. Leistungen werden daher unter Risiko erbracht, wenn der jeweilige Träger nicht zahlt.

Wenn Sie kein oder verkürztes Krankengeld erhalten, ärztliche Leistungen nicht übernommen werden wie zum Beispiel Schönheitsoperationen (bei medizinischer Notwendigkeit), Beiträge falsch berechnet werden oder alles sonst, was Ihnen unklar ist, sollten Sie mich kontaktieren. Das Krankenversichertenrecht ist sehr komplex und vielen Änderungen unterworfen.

Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten tauchen oft Fragen zur Beitragsberechtigung auf.

Die Berufskrankheiten bezeichnen vereinfacht gesagt all die Krankheiten, die ausschließlich durch den Beruf bedingt sind. Durch diese Erkrankungen kommt es zu Einschränkungen bei der Erwerbsfähigkeit. Dies wirkt sich dann in vielen Fällen auf den Verdienst aus. Ausgleich schaffen die Berufsgenossenschaften durch Zahlung von zum Teil lebenslangen Renten oder Verletzengeld und sonstigen Leistungen. Der Ursprung lässt sich auf das Jahr 1884 zurückführen, die Bismarcksche Sozialgesetzgebung. Weitere Leistungen gibt es bei Arbeitsunfall (siehe dort).

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Wegeunfall haben/hat, der der Arbeitstätigkeit unmittelbar zuzurechnen ist und der zu dauerhaften Einschränkungen führt (schlimmster Fall ist der Tod) dann haben Sie unter Umständen einen (z.T. sehr hohen) Anspruch auf Entschädigung. Hier gibt es die verschiedensten Formen, häufig ist die Rente. Da die Voraussetzungen im Einzefall sehr streng sind, ist die Durchsetzung der Ansprüche gerade ohne anwaltliche Begleitung sehr schwierig.

Die Grundsicherung ist sehr vereinfacht gesagt die Sozialhilfe der Rentner und der sonstigen nicht Erwerbsfähigen. Immer häufiger reicht die Rente nicht mehr für die Deckung der Kosten des täglichen Lebens aus. Es sind zwar Kinder vorhanden, doch diese werden erst einmal nicht herangezogen, wenn ein älterer oder kranker Mensch Hilfe beansprucht. Denn es gilt, waren die Eltern zuerst für die Kinder zuständig, so dreht sich dies im Alter um. In der Grundsicherung geht es häufig um die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, zunehmend aber um die Frage, was mit den übernommenen Kosten passiert, wenn Erben oder leistungsfähige Kinder vorhanden sind. Der öffentliche Träger macht seine Ansprüche dann unmittelbar gegen diese Kinder geltend.

Bei Fragen der Scheinselbständigkeit geht es um viel. Nicht nur um die Frage, haben Sie einen Arbeitnehmer beschäftigt oder doch einen Selbstständigen? Dies berührt Fragen verschiedender Rechtsgebiete, insbesondere auch die des Strafrechts. Die finanziellen Folgen einer Fehleinschätzung können Existenzen vernichten. Es ist daher in diesem Bereich vor allem schon vorab zu klären, wie die Rentenversicherung das Beschäftigungsverhältnis qualifiziert. Das richtet sich nach tatsächlichen Gegebenheiten. Es ist hier also sehr genau zu definieren und schließlich auch zu dokumentieren, was der jeweilige Betroffene machen soll.

Die Berechnung der Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung ist komplex und richtet sich in vielen Bereichen nach Steuerrecht. Die Fehleranfälligkeit ist hoch. Es empfiehlt sich daher Kontrolle der Beitragsbescheide.

Versorgung

In diesem Bereich geht es um die Optimierung des Zustandes, wenn die eigene Arbeitskraft nicht mehr ausreicht, sich zu versorgen.

Als gesetzlich Versicherter haben Sie im Regelfall nur Anspruch gegen den Rentenversicherungsträger. Hier geht es um die Frage nach dem ob, wann und wie der Versorgung. Siehe hierzu oben Rentenversicherung.

Als Beamter haben Sie im Erwerbsleben in der Regel nicht so viel verdient wie die übrigen Erwerbstätigen. Sie haben dafür allerdings einen recht hohen Anspruch auf Pension. Hier tauchen bei der Berechnung und Anerkennung von Zeiten häufig Differenzen auf.

Dienstunfähigkeit:
Wenn Sie als Beamter dienstunfähig sind und keine Leistung erhalten, sollten Sie mich kontaktieren. Dies gilt auch, wenn Sie weiterhin dienstfähig sind und nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden wollen.

Bei sogenannten Versorgungsehen gibt es für die Hinterbliebenen kein Geld. Denn Voraussetzung ist eine gewisse Dauer der Ehe. Dies gilt für die gesetzliche Rente oder aber auch Beamte (Witwen und Witwer Pension).

Oft sind private Probleme und plötzliche Erkrankungen einer früheren Eheschließung im Weg. Als Anwalt kläre ich die tatsächliche und rechtliche Position für Sie.

In Fragen des Leistungsrechts (was bekomme ich von wem, wann und wie viel) und Beitragsrechts (warum zahle ich für eine zu erwartende Leistung eine bestimmte monatliche Summe) helfe ich Ihnen weiter. Die Versorgungswerke sind in der Gewährung früherer Leistungen wie bei Berufsunfähigkeit oft sehr streng. Ferner haben Sie bei einem Wechsel der Versorgungssysteme, auch wenn zwingend durch die Verkammerung vorgeschrieben, häufig gravierende wirtschaftliche Nachteile.

Betriebsrenten werden gesetzlich wieder stärker gefördert. Die Leistungen werden in Zukunft wegen der Zinsentwicklung vermutlich reduziert, was problematisch sein dürfte. Die verschiedensten Sicherungssysteme und Firmen bieten Betriebsrenten. Die bekanntesten sind VBL und KZVK und EZVK. Aber auch viele Firmen bieten diese Leistungen an und bei Ablehnung und Fragen zur Höhe der Leistung ist anwaltliche Beratung empfohlen.

Wenn eine Ehe geschieden ist und nichts vereinbart wurde, was in diesem Fall mit den beiderseitigen Rentenansprüchen geschehen soll, findet ein sogenannter Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die Ansprüche geteilt. Was einfach klingt, ist in der Praxis schwierig. Das kommt daher, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Ansprüche gibt, die wirtschaftlich anders zu bewerten sind. Auch stellt sich zuweilen die Frage, ob ein Versorgungsausgleich überhaupt durchzuführen ist. Hinzu kommen Rechtsänderungen in den Sicherungssystemen. Ohne fundierte Kenntnisse des Rentenrechts, ist die Prüfung eines Versorgungsausgleiches sinnlos.

Medizinrecht

Wenn Sie meinen oder Ihre Krankenkasse oder Arzt der Aufassung ist, dass im Rahmen einer bei Ihnen vorgenommenen Behandlung etwas „falsch“ gelaufen ist, kontaktieren Sie mich bitte.

Nicht jede Behandlung, die eine ungewollte Folge gehabt hat, ist medizinisch fehlerhaft. Allerdings ist hier der medizinische Sachverhalt genau zu ermitteln, so dass die Erfolgschancen der Durchsetzung eines Schmerzensgeldes etc. vorab von mir geprüft werden.

Bei Fragen zum Thema der privaten Krankenversicherung wie zum Beispiel abgelehnten Leistungen oder fraglichen Beitragsberechnungen bin ich Ihr Ansprechpartner.

Versicherung

Wenn Sie in Ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf krankheitsbedingt auf Dauer nicht oder nur noch teilweise tätig werden können, sollten Sie mich kontaktieren, wenn Sie privat abgesichert sind und Ihnen die Leistungen nicht gegeben werden. Dies gilt erst recht, wenn Sie überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben können oder kein Beruf versichert ist.

Branche

Die Beratung erfolgt sowohl im Leistungsbezieherrecht (Versicherte), als auch in Bezug auf Leistungserbringer, wie Pflegeeinrichtungen, Freiberufler, kleinere Unternehmen. Ich bin auch Ansprechpartner für kooperierende Kanzleien und Verbände, die externe Expertise benötigen.